Wie fast alle Banken bieten auch die Sparkassen die Möglichkeit Festgeld als Geldanlage zu nutzen. Dabei wird ein bestimmter Geldbetrag über eine vertraglich festgelegte Laufzeit angelegt. Sie erhalten dabei einen garantierten Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Sie bereits zu Beginn der Geldanlage wissen, welchen Betrag Sie am Ende ausbezahlt bekommen. Zudem ist Ihre Einlage über die Einlagensicherung jederzeit geschützt.
Konditionen des Sparkassen Festgeld
Eine Sparkasse findet sich fast in jedem Ort. Da diese weitestgehend unabhängig voneinander arbeiten, weichen auch die Konditionen beim Festgeld je nach Sparkasse voneinander ab. Für alle Sparkassen gilt, dass das Eröffnen und Führen eines Festgeldkontos für den Kunden kostenfrei ist. Zudem ist bei den meisten Sparkassen, die Festgeldanlage ab einem Betrag von 2500 Euro möglich ist. Es gibt aber auch Ausnahmen wie beispielsweise die Berliner Sparkasse, bei der die Mindestsumme 5000 Euro beträgt. Unterschiede gibt es auch bezüglich der angebotenen Zinsen und der möglichen Laufzeiten. Je nach gewählter Sparkasse sind Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 5 Jahren möglich. Aktuell werden Zinsen von bis zu 2,00 Prozent abhängig vom Anlagebetrag und der gewählten Laufzeit angeboten.
Weitere Fakten zum Festgeld der Sparkasse
Ein wichtiger Punkt ist auch der Termin, zu welchem die Zinsen gutgeschrieben werden. Auch hierbei kann es zu Unterschieden zwischen den einzelnen Sparkassen kommen. In den meisten Fällen erfolgt die Zinsgutschrift zum Ende der Laufzeit. Dies hat den Vorteil, dass Sie so am besten von einem möglichen Zinseszinseffekt profitieren können. Gerade bei längeren Laufzeiten über 24 Monaten kann es jedoch auch vorkommen, dass eine jährliche Zinszahlung erfolgt. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie Ihren jährlichen Sparerfreibetrag noch nicht völlig ausgeschöpft haben. Bei einer einmaligen Zinszahlung kann es durchaus vorkommen, dass die Zinszahlung den Freibetrag übersteigt. In diesem Fall müssen Sie für die darüber hinaus gehenden Beträge die Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlten. Hinzu kommt noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, sowie eventuell die Kirchensteuer. Diese Beträge werden direkt von der Sparkasse einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Achten Sie beim Abschluss einer Anlage als Festgeld auch darauf, ob Sie diese zum Ende der Laufzeit kündigen müssen. Bei den meisten Sparkassen ist dies nicht erforderlich. Hier wird Ihnen der Betrag einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen direkt auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Für den Fall, dass Sie die Anlage als Festgeld verlängern möchten, müssen Sie das Geld wieder neu bei der Sparkasse anlegen. In einigen Fällen wird die Anlage jedoch auch automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf von Ihnen gekündigt wird.